


Das Medizinstudium ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundeseinheitlich geregelt. Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss. Es besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Die Studienplätze werden entweder von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) nach den Kriterien Durchschnittsnote und Wartesemester an die Bewerber verteilt oder – abgewickelt über die ZVS– von den Universitäten vergeben. Die Universitäten können bis zu 60 % ihrer Studierenden selbst auswählen.